Allgemeine Geschäftsbedingungen

der M-Surance Versicherungskanzlei und Treuhand GmbH

Bahnhofplatz 4/2

2460 Bruckneudorf

Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsagent

Im Folgenden „M-Surance“

Stand 1.9.2021

 

1. Geltungsbereich

 

Für sämtliche zwischen M-Surance und Kund:innen abgeschlossene Verträge, die Versicherungsvermittlung zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich diese AGB.

 

Allfällige AGB der Kund:innen gelten nur als vereinbart, sofern M-Surance deren Anwendbarkeit ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. Informationspflichten gemäß § 1 Abs 9 Standesregeln für die Versicherungsvermittlung

 

M-Surance bietet Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent an und ist im Firmenbuch FN467278z (Firmenbuchgericht Eisenstadt) und im GISA zu 29467181 eingetragen.

 

M-Surance wird als echter Mehrfachagent für Rechnung und im Namen von Versicherungsunternehmen tätig. M-Surance ist somit verpflichtet, ausschließlich mit diesen Versicherungsunternehmen Versicherungsvertriebsgeschäfte zu tätigen. Die aktuelle Liste der Versicherungsunternehmen, mit denen M-Surance Versicherungsgeschäfte tätigen kann, kann der Website entnommen werden (www.m-surance.at/impressum). M-Surance bietet den Kund:innen Beratung zu den angebotenen Versicherungsprodukten an. Die Beratung erfolgt nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die von den genannten Versicherungsunternehmen angebotenen Produkten.

 

Kund:innen haben die Möglichkeit, bei Anlass Beschwerden bei der Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler einzubringen. Gemäß § 365z1 GewO hat diese Beschwerdestelle Beschwerden von Kund:innen und anderen Betroffenen über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegenzunehmen. Die Kontaktdaten der Beschwerdestelle lauten:

 

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Abteilung IV/1 (Gewerberecht)

Stubenring 1, 1010 Wien

MR MMag. Stefan Trojer

+43 1 711 00-805 782

stefan.trojer@oesterreich.gv.at

 

M-Surance hat weder eine direkt noch eine indirekte Beteiligung von mindestens 10vH an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen hat eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10vH an den Stimmrechten oder dem Kapital von M-Surance.

 

Die Vergütung erfolgt als Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Zahlungen nach Abschluss des Vertrages durch den Kunden sind nicht vorgesehen. Nur sofern Kunden einen Servicevertrag abschließen (siehe unten Punkt 4), werden dafür separate Gebühren fällig, die direkt vom Kunden zu zahlen sind.

 

3. Versicherungsvermittlung / Versicherungsvertreter

 

M-Surance wird für die Kund:innen als Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsagent tätig.

 

- Gemäß § 137 GewO ist Versicherungsvermittlung:

 

1. die Beratung, das Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen,

 

2. das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall,

 

3. das Bereitstellen von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge aufgrund von Kriterien, die ein Kunde über eine Website oder andere Medien wählt, sowie die Erstellung einer Rangliste von Versicherungsprodukten, einschließlich eines Preis- und Produktvergleichs, oder ein Rabatt auf den Preis eines Versicherungsvertrags, wenn der/die Kund:ineinen Versicherungsvertrag direkt oder indirekt über eine Website oder ein anderes Medium abschließen kann, oder

 

4. die in Z 1 bis 3 genannten Tätigkeiten in Bezug auf Rückversicherungsverträge.

 

- Gemäß § 45 Abs 1 VersVG idF BGBl I 2018/16 gilt ein Versicherungsvertreter (Versicherungsagent), auch wenn er nur mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betraut ist, als bevollmächtig in dem Versicherungszweig für den er bestellt ist:

 

1. Anträge auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Versicherungsvertrages sowie den Widerruf solcher Anträge entgegenzunehmen;

2. die Anzeigen, welche während der Dauer des Versicherungsverhältnisses zu machen sind, sowie Kündigungs- und Rücktrittserklärungen oder sonstige das Versicherungsverhältnis betreffende Erklärungen vom Versicherungsnehmer entgegenzunehmen;

3. die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder Verlängerungsscheine zu übermitteln;

4. Prämien nebst Zinsen und Kosten anzunehmen, sofern er sich im Besitz einer vom Versicherer unterzeichneten Prämienrechnung befindet; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift.

 

Hat ein/eine Versicherungskund:in dem Versicherungsvertreter einen für den Versicherer bestimmten Geldbetrag gezahlt, so gilt die Zahlung als direkt an den Versicherer erfolgt. Geldbeträge, die der Versicherer dem Versicherungsvertreter (Versicherungsagenten) zur Weiterleitung an den Versicherungsnehmer zahlt, gelten erst dann als an den Versicherungsnehmer gezahlt, wenn dieser sie tatsächlich erhält.

 

Ist ein Versicherungsvertreter zum Abschluss von Versicherungsverträgen bevollmächtigt, so ist er auch befugt, die Änderung oder Verlängerung solcher Verträge zu vereinbaren sowie Kündigungs- und Rücktrittserklärungen abzugeben.

 

4. Servicevertrag

 

M-Surance bietet den Kund:innen die Möglichkeit, einen Servicevertrag abzuschließen. Die Leistungen in Zusammenhang mit dem Servicevertrag sind Mehrleistungen und daher von den Kund:innen separat zu vergüten.

Der Leistungsumfang des Servicevertrags sowie die den Kund:innen dafür anfallenden Kosten, ergeben sich aus dem zwischen M-Surance und dem/der Kund:in abgeschlossenen Vertrag.

 

24-Stunden-Notfall-Hotline:

 

In einer Welt, in der Unvorhergesehenes passieren kann, ist unsere 24-Stunden-Notfall-Hotline Ihr verlässlicher Begleiter. Egal, ob es sich um einen Autounfall, medizinische Notfälle oder andere dringende Situationen handelt – unser Team von Fachleuten ist rund um die Uhr für Sie da. Sie können sich darauf verlassen, dass wir schnell reagieren und Ihnen in kritischen Momenten Unterstützung bieten.
Die Notfallnummer wird unseren Klienten nach Abschluß des Servicevertrages übermittelt.

 

Schnelle Schadensregulierung:

 

Im Falle eines Schadens ist eine schnelle Lösung von größter Bedeutung. Unser Versprechen einer Schadensauszahlung innerhalb von 48 Stunden (bis zu 300€) gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie nicht lange auf finanzielle Unterstützung warten müssen. Dies ermöglicht es Ihnen, sich schnell wieder Ihrem Alltag zu widmen, ohne sich um die bürokratischen Hürden sorgen zu müssen.
Dieser Punkt gilt nur für Sachschäden im Bereich der Haushaltsversicherung und der Rechtsschutzversicherung und wird nur im Falle einer Deckung durch den Versicherungsvertrag ausbezahlt.

Der Servicevertrag ist jederzeit von beiden Seiten kündbar, und läuft maximal 1 Jahr und wird automatisch verlängert, solange der Kunde keine Kündigung einreicht. Eine Umstellung auf SEPA Zahlung ist möglich und wird dem Klienten nach Abschluss angeboten.

 

5. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der Kund:innen

 

M-Surance benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die die Kund:innen verfügen, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und den Kund:innen den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Die Kund:innen sind verpflichtet, M-Surance diese Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und M-Surance über alle Umstände, die von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für Informationen und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit von M-Surance bekannt werden.

 

Die Kund:innen nehmen zur Kenntnis:

 

- dass ein von ihnen oder für sie von M-Surance unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. M-Surance wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen vorläufige Deckung beantragen;

- dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt;

- dass sie als Versicherungsnehmer:innen Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und/oder der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten haben, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

Die Kund:innen verpflichten sich, alle durch die Vermittlung von M-Surance übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls M-Surance zur Berichtigung mitzuteilen. Diese Bestimmung gilt nicht, sofern die Kund:innen Verbraucher iSd § 1 KSchG sind.

 

6. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

 

Zur schnelleren Abwicklung des Vertragsverhältnisses, kommunizieren M-Surance und die Kund:innen primär mittels E-Mail. Als elektronische Zustelladresse gilt die von den Kund:innen M-Surance zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse.

Als Zustelladresse für Mitteilungen an M-Surance gilt office@m-surance.at.

 

Die Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt M-Surance eine Haftung nur dann, wenn M-Surance dies verschuldet hat. E-Mails gelten gemäß § 12 ECG dann als zugegangen, wenn sie M-Surance bzw die Kund:innen unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

 

Sofern eine postalische Zustellung notwendig sein sollte, gilt als Zustelladresse der Kund:innen die M-Surance zuletzt bekannt gegebene Adresse.

 

7. Urheberrechte

 

Die Kund:innen erkennen an, dass jedes von M-Surance erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M-Surance.

 

8. Haftung

 

M-Surance haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden der Kund:innen nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.

Die Haftung von M-Surance ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen M-Surance müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

 

Diese Bestimmung gilt nicht, sofern die Kund:innen Verbraucher iSd § 1 KSchG sind.

 

9. Verschwiegenheit,

 

M-Surance ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die aufgrund der Geschäftsbeziehung zu den Kund:innen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. M-Surance ist verpflichtet, diese Pflicht auch den Mitarbeiter:innen zu überbinden.

 

M-Surance ist der Schutz der personenbezogenen Daten der Kund:innen ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung mit weiteren Details ist hier abrufbar: https://www.m-surance.at/datenschutzerklarung

 

10. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt.

 

In einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Diese Bestimmung über den Ersatz der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt nicht sofern die Kund:innen Verbraucher iSd § 1 KSchG sind.

 

Die Verträge zwischen M-Surance und den Kund:innen unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von M-Surance zuständig. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher iSd § 1 KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.